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Eignung von Nahrungsergänzungsmitteln

Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um Lebensmittel, weshalb sie im Unterschied zu Arzneimitteln keiner generellen Zulassungspflicht unterliegen. Hinsichtlich der Werbeversprechen und Kennzeichnung unterscheiden sich die einzelnen Nahrungsergänzungsmittel dadurch deutlich. Um in diesem Dschungel an Informationen den Durchblick zu behalten, steht Ihnen das ZL-Team für Anfragen zur Qualität und Eignung von Nahrungsergänzungsmitteln unter „online-service@zentrallabor.com“ zur Verfügung.

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