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Ablauf

 

  1. Herstellungsmitteilung

Die Herstellungsmitteilung wird rechtzeitig (ca. 14 Tage) vor dem Herstellungstermin – der auch vor dem Anmeldeschluss für den Ringversuch liegen kann
− an die teilnehmenden Apotheken übermittelt (digitales Postfach oder per Post). Die Apotheke erhält darin genaue Informationen zur Rezeptur, den
Prüfkriterien, dem Herstellungstag sowie zur Einsendung der Rezeptur ans ZL.

 

  1. Herstellung in der Apotheke und Versand ans ZL

Die Apotheken fertigen die genannte Rezeptur am Herstellungstag unter Routinebedingungen an und versenden sie umgehend. Die Zubereitung sollte
das ZL möglichst am darauffolgenden Tag erreichen.

 

  1. Untersuchung und Auswertung

Die Untersuchung im ZL erfolgt hinsichtlich chemischer und physikalischer Prüfkriterien nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und anerkannten
pharmazeutischen Regeln.

 

  1. Ergebnismitteilung

Max. zwölf Wochen nach dem Herstellungstermin erhalten die Apotheken ihr Ergebnis in Form eines Ergebnisprotokolls. Dieses enthält die Prüfkriterien,
die Anforderungen (Spezifikationen), das persönliche Ergebnis sowie weitergehende Empfehlungen. Erfolgreich teilnehmenden Apotheken wird ein
Zertifikat ausgestellt. Ergänzend erhalten die Apotheken Erläuterungen zu den einzelnen Prüfkriterien sowie erste Tipps zur Herstellung und möglichen
Fehlerquellen. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt in der Regel über das elektronische Postfach der Apotheke, das sich im Online Benutzerkonto der Apotheke befindet.

 

  1. Fortbildungspunkte

Die ZL-Kapsel-Ringversuche sind von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA akkreditiert und mit acht Punkten pro Team (Kategorie 1b: Pharmazeutische
Qualitätszirkel und Arzt-Apotheker-Gesprächskreise)bewertet. Die Punkte werden für das freiwillige Fortbildungszertifikat anerkannt. Soweit eine Apothekerkammer nicht anderweitige Regelungen vorsieht, sind erst bei Beantra­gung
des freiwilligen Fortbildungs­zertifikates eine Kopie des der Ergebnismitteilung beiliegenden Punkteformblattes sowie der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Apothekerkammer einzureichen.

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