NIRS – Ringversuch
Die Identitätsbestimmung von Ausgangsstoffen ist nach § 11 ApBetrO in der Apotheke durchzuführen. Seit einigen Jahren kommen dazu Nahinfrarot-Spektroskopie-Geräte in Apotheken zum Einsatz.
Die Apothekenleitung trägt nach § 11 ApBetrO die Verantwortung, die ordnungsgemäße Qualität der Ausgangsstoffe zu garantieren auch dann, wenn von den Prüfverfahren des Arzneibuches abgewichen wird und Alternativen nach § 6 ApBetrO, wie beispielsweise die Identitätsbestimmungen mit NIR-Spektroskopie, eingesetzt werden.
Der ZL-NIRS-Ringversuch bietet Ihnen die Möglichkeit, die in Ihrer Apotheke durchgeführten Identitätsprüfungen hinsichtlich der Funktionalität des NIRS-Messgeräts und Handhabung dessen überprüfen zu lassen.
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