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Stellungnahme der Bundesapothekerkammer (BAK)

Die Bundesapothekerkammer (BAK) empfiehlt jeder Apotheke – neben geeigneten, regelmäßig durchzuführenden Maßnahmen zur internen Qualitätskontrolle – einmal jährlich an einem Ringversuch teilzunehmen und hat deshalb diese Maßnahme in Ihre Leitlinie zur Qualitätssicherung aufgenommen.
Vorgaben durch die  Apothekenbetriebsordnung

Gemäß Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollte im Rahmen des Qualitätsmanagements neben der Selbstinspektion auch eine regelmäßige Teilnahme an Maßnahmen zur externen Qualitätsüberprüfung erfolgen (ApBetrO §2a). Die vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker durchgeführten Ringversuche eignen sich hervorragend um diese Vorgabe zu erfüllen.

Forderungen des Arzneimittelgesetzes

Entsprechend §55 Abs. 8 des Arzneimittelgesetzes (AMG)  dürfen „Arzneimittel (…) nur hergestellt und zur Abgabe an den Verbraucher im Geltungsbereich dieses Gesetzes in den Verkehr gebracht werden, wenn die in ihnen enthaltenen Stoffe und Ihre Darreichungsformen den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen“.

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