Ablauf
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Probenversand
Jeder Teilnehmer erhält zu dem von ihm ausgewählten Zeitpunkt, abhängig von den angemeldeten Geräten und Blutparametern, zwei oder mehr Ringversuchsproben mit unterschiedlicher Konzentration der jeweiligen Analyte inklusive Gebrauchsanweisung. Im Unterschied zur internen Qualitätskontrolle, die meist mit einer künstlichen Kontrolllösung mit bekanntem Zielwert durchgeführt wird, kommen im Ringversuch Serum- bzw. Vollblutproben zum Einsatz, die auf menschlichem oder tierischem Ursprung basieren und daher dem eigentlichen Probenmaterial Kapillarblut viel ähnlicher sind.
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Messung der Ringversuchsproben
Die Ringversuchsproben sind im vorgegebenen Zeitraum mit den angemeldeten Geräten unter Routinebedingungen und Beachtung der beiliegenden Gebrauchsanweisungen zu vermessen.
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Mitteilung der Messwerte ans ZL
Die Messergebnisse sind online innerhalb des angegebenen Zeitraumes an das ZL zu übermitteln.
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ZL-interne Auswertung der Untersuchungsergebnisse
Die Auswertung der Messergebnisse erfolgt im ZL gerätespezifisch in Anlehnung an die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK).
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Ergebnismitteilung
Die Ergebnismitteilung erfolgt nach spätestens acht Wochen. Die Resultate werden in einem Ergebnisprotokoll unter Angabe des Sollwertes und der max. zulässigen Abweichung parameterspezifisch dargestellt. Die Abweichung beider Messwerte darf die für Ringversuche gültige Grenze der maximal zulässigen Abweichung gemäß Rili-BÄK nicht überschreiten. Bei einem positiven Resultat erhält die Apotheke ein Zertifikat mit einer einjährigen Gültigkeitsdauer. Die Zustellung der Unterlagen erfolgt in der Regel über das elektronische Postfach der Apotheke, das sich im Online-Benutzerkonto der Apotheke befindet.
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Fortbildungspunkte
Der bundesweite „ZL-Ringversuch zur Qualitätssicherung von Blutuntersuchungen in Apotheken“ wurde von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA unter der Veranstaltungs-Nr. BAK 2018/252 (Kategorie 1b: Pharmazeutische Qualitätszirkel und Arzt-Apotheker-Gesprächskreise) akkreditiert und mit acht Punkten pro Team bewertet. Die Punkte werden für das freiwillige Fortbildungszertifikat der zuständigen Apothekerkammer anerkannt. Soweit eine Apothekerkammer nicht andere Regelungen vorsieht, sind erst bei Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates eine Kopie des der Ergebnismitteilung beiliegenden Punkteformblattes sowie der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Apothekerkammer einzureichen.