Ablauf des Ringversuchs „Kapsel“
-
Herstellungsmitteilung und Rechnung
Zwei Wochen vor der Einstellung der Herstellungsunterlagen und der Rechnung in das digitale Postfach erhält die Apotheke eine Erinnerung per E-Mail.Die Herstellungsmitteilung und Rechnung wird 14 Tag vor Beginn des Herstellungszeitraums an die teilnehmenden Apotheken übermittelt. Die Apotheke erhält darin genaue Informationen zur Rezeptur, den Prüfkriterien, dem Herstellungszeitraum sowie zur Einsendung der Rezeptur ans ZL.
-
Herstellung in der Apotheke und Versand ans ZL
Die Apotheke fertigt die Zubereitung im vorgesehenen Herstellungszeitraum unter Routinebedingungen an und versendet sie so, dass sie das ZL möglichst am darauffolgenden Tag erreicht. Beachten Sie hierzu die Versandmöglichkeit über unseren Versandpartner.
-
Untersuchung und Auswertung
Die Untersuchung erfolgt im ZL hinsichtlich relevanter Prüfparameter mit validierten Methoden nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
-
Ergebnismitteilung
Die Ergebnismitteilung wird spätestens zwölf Wochen (bei Kapsel-Ringversuchen) bzw. sechs Wochen (bei Rezeptur-Ringversuchen) nach Eintreffen der letzten Probe im ZL im digitalen Postfach bereitgestelltDas individuelle Ergebnisprotokoll enthält die Prüfkriterien, die Anforderungen (Spezifikationen), das persönliche Ergebnis sowie weitergehende Empfehlungen. Erfolgreich teilnehmenden Apotheken wird ein Zertifikat ausgestellt. Ergänzend erhalten die Apotheken Erläuterungen zu den einzelnen Prüfkriterien sowie erste Tipps zur Herstellung und möglichen Fehlerquellen.
-
Fortbildungspunkte
Die ZL-Kapsel- und Rezeptur-Ringversuche sind von der Bundesapothekerkammer als Fortbildungsveranstaltung für Apotheker/PTA akkreditiert und mit acht Punkten pro Team (Kategorie 1b: Pharmazeutische Qualitätszirkel und Arzt-Apotheker-Gesprächskreise)bewertet. Die Punkte werden für das freiwillige Fortbildungszertifikat anerkannt. Soweit eine Apothekerkammer nicht anderweitige Regelungen vorsieht, sind erst bei Beantragung des freiwilligen Fortbildungszertifikates eine Kopie des der Ergebnismitteilung beiliegenden Punkteformblattes sowie der Teilnahmebescheinigung bei der zuständigen Apothekerkammer einzureichen.