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ZL-NIR-Ringversuche
ZL-NIR-Ringversuche

Infrarot-/Nahinfrarot-Spektroskopie-Ringversuch

Die Identitätsbestimmung von Ausgangsstoffen ist nach § 11 ApBetrO in der Apotheke durchzuführen. Seit einigen Jahren kommen dazu Spektroskopie-Geräte in Apotheken zum Einsatz.

Die Apothekenleitung trägt nach § 11 ApBetrO die Verantwortung, die ordnungsgemäße Qualität der Ausgangsstoffe zu garantieren auch dann, wenn von den Prüfverfahren des Arzneibuches abgewichen wird und Alternativen nach § 6 ApBetrO, wie beispielsweise die Identitätsbestimmungen mit IR-/NIR-Spektroskopie, eingesetzt werden.

Der ZL-IR-/NIRS-Ringversuch bietet Ihnen die Möglichkeit, die in Ihrer Apotheke durchgeführten Identitätsprüfungen hinsichtlich der Funktionalität des Messgeräts und Handhabung dessen überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen

Alles rund um den IR-/NIRS-Ringversuch

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